Die Pensionszusage - auch Versorgungszusage genannt - ist eine von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Beteiligt sind nur der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Versorgungszusage selbst sowie die Pflicht zur Erfüllung und die dafür notwendigen finanziellen Mittel verbleiben direkt im Unternehmen.
So funktioniert die Versorgungszusage:
Warum ist eine Neuordnung der Versorgungszusage erforderlich?
Die derzeit in den Bilanzen der Unternehmen stehenden Rückstellungen sind viel zu gering bewertet (alte Sterbetafeln, steuerliche Vorgaben sind veraltet, Rückstellungen nach Heubeck beinhalten einen nicht realisierbaren Rechnungszins).
Was bringt eine Auslagerung der Versorgungszusage?
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Beweggründe, warum eine Neuordnung sinnvoll sein könnte. Dabei vergleichen wir mit Ihnen die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Transparente und übersichtliche Planung und Realisierung steht dabei an oberster Stelle.
Zögern Sie nicht und rufen Sie heute noch an, damit wir mit Ihnen eine zukunftsorientierte finanzierbare Lösung finden können.